Rechtliche Informationen
AGB-Archiv
Hier sind alle bisherigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ihrem Geltungszeitraum abrufbar. Maßgeblich für einen Vertrag ist die Fassung, die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannt ist. Die derzeit geltende Fassung finden Sie unter Allgemeine Geschäftsbedingungen.
-
Fassung vom 1. August 2026
derzeit gültiggültig ab 01.08.2026
Zweite Rechtsprüfung, Neustrukturierung in Teil A (allgemein), Teil B (laufend bereitgestellte Leistungen) und Teil C. Haftung als Verschuldenskaskade mit betragsmäßigen Obergrenzen und eigenem Cap für Geheimhaltung, Datenschutz und beauftragte Datensicherung statt unbegrenzter Haftung (§ 9). Kundeneigene Zugangsdaten werden jederzeit herausgegeben, Zurückbehaltung nur an unbezahlten eigenen Arbeitsergebnissen (§ 2.8, § 2.9). Nutzungsrechte am Vertragszweck orientiert, Bereitstellung an Endnutzer, Hosting durch Dritte und Rechtsnachfolge zugelassen, Betriebsdokumentation geschuldet, Copyleft-Schutzklausel (§ 7). Stornopauschale auf den noch nicht erbrachten Festpreisanteil bezogen (§ 12.5). Angemessene Zurückbehaltung statt vollständigem Verbot (§ 4.7), Ausnahmen vom Verbesserungsvorrang (§ 8.3), Rollentrennung im Datenschutz (§ 10), Referenznennung nur mit Zustimmung (§ 11.4), Textform (§ 21.3). Abwerbeklausel aus den AGB entfernt. § 7 VGG ausdrücklich ausgeschlossen (§ 8.6), zwingende Nutzungsrechte nach §§ 40d, 40e UrhG unberührt (§ 7.3), Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum bei elektronischer Rechnungslegung (§ 4.4), Schlussbestimmungen als § 13. Laufender Betrieb, Hosting und Software as a Service werden von diesen AGB nicht geregelt und nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung erbracht (§ 2.1).
-
Fassung vom 31. Juli 2026
gültig ab 31.07.2026 · gültig bis 01.08.2026
Rechtsprüfung und Entschärfung angreifbarer Klauseln: Insolvenz ist kein Kündigungsgrund mehr (§ 12.3, §§ 21–25b IO), Abwerbeverbot auf gezielte aktive Abwerbung eingeschränkt und Vertragsstrafe gesenkt (§ 13), Haftungsobergrenze angehoben und um Rückausnahmen ergänzt (§ 9.3, § 9.3a), Verhältnis zu Drittanbietern und Subunternehmern klargestellt (§ 9.5, § 9.6), Hemmung der Abrufbarkeitsfrist und aliquote Rückzahlung bei Blockstunden (§ 4.11c, § 4.11d), Vergütung bei Unmöglichkeit an die Verantwortungssphäre geknüpft (§ 2.3), gesetzliche Warnpflichten ausdrücklich gewahrt (§ 2.6, § 3.2), Abnahme betrifft nur erkennbare Mängel (§ 6.1a), KI-Werkzeuge datenschutzrechtlich eingegrenzt (§ 7.6a), Logo-Nutzung nur mit Zustimmung (§ 11.4), salvatorische Klausel korrigiert (§ 14.4).
-
Fassung vom 26. Juli 2026
gültig ab 26.07.2026 · gültig bis 31.07.2026
Überarbeitung der Stundenkontingente (§ 4): eindeutige Abrufbarkeitsfrist und Verfall, Verlängerung bei Nachkauf, Vorabhinweis, 15-Minuten-Takt, Genehmigungsfiktion für den Stundennachweis, Überziehungstoleranz, keine zugesagte Reaktionszeit. Zusätzlich präzisiert: Herausgabe von Zugangsdaten (§ 2.7), Aufrechnung (§ 4.6), Gerichtsstand (§ 14.2).
-
Fassung Juli 2026
gültig ab 01.07.2026 · gültig bis 26.07.2026
Erste Fassung der JMK Solutions OG, adaptiert aus den AGB des Einzelunternehmens.